Für unseren Winterdienst und die Schneeräumung unserer Dorfstraßen sind abgestellte Fahrzeuge gerade vor und hinter Verkehrsberuhigungsinseln eine Behinderung. Müssen Räumfahrzeuge in diesen Bereichen stark zirkeln oder rangieren, können Blechschäden nicht ausgeschlossen werden.
Ist die Durchfahrt zu eng, kann ggf. der betroffene Abschnitt überhaupt nicht geräumt oder gestreut werden. In diesem Fall liegt die Räum- und Streupflicht bei den dortigen Anliegern. Dies kann daher auch die anderen Anwohner in dem Bereich betreffen.
Es wäre also hilfreich in diesen winterlichen Tagen, keine zusätzlichen Engstellen durch parkende Autos zu schaffen. Vielen Dank für euer Verständnis und eure Rücksichtnahme, damit der Winterdienst reibungslos arbeiten kann.