Hinweis zur Stichwahl am 30. August 2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Hinweis zur Stichwahl am 30. August 2026

Da bei der Landratswahl am 16. August 2026 niemand aus dem Kreis der KandidatInnen die erforderliche absolute Mehrheit erreicht hat, findet am 30. August 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden BewerberInnen mit den meisten Stimmen statt. Es werden dafür keine neuen Wahlbenachrichtigungen versendet.

Hinweis für die Briefwahl: Nicht alle Briefwählerinnen und Briefwähler erhalten automatisch neue Unterlagen für die Stichwahl, sondern nur diejenigen, die auf ihrer Wahlbenachrichtigung ausdrücklich das Kästchen für die Stichwahl angekreuzt haben. Alle anderen müssen sich selbst direkt an die Verbandsgemeinde wenden oder die Unterlagen direkt im Wahlbüro der Verwaltung abholen. Dort kann auch sofort die Briefwahl durchgeführt werden.

Das Wahllokal am Bürgerhaus wird gut und eindeutig ausgeschildert sein, ebenso barrierefrei und die Öffnungszeiten bleiben von 8 bis 18 Uhr.

Wir freuen uns, wenn auch für diese Stichwahl wieder zahlreich vom Wahlrecht Gebrauch gemacht wird.