Benutzungshinweise Astplatz „Lichterbach“
Öffnungszeiten: Jeden 1. Samstag im Monat von 14-15 Uhr und zusätzlich nach Bedarf oder Vereinbarung
Die Nutzung ist nur den Einwohnern der Ortsgemeinde Mörsbach gestattet, die eine gültige „Grünkarte“ besitzen oder von ihnen beauftragten Firmen. Beauftragte Firmen können unter folgender Telefonnummer einen Termin absprechen: 0170- 27 26 403.
Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Ablagerung ist nur in haushaltsüblichen Mengen aus der Ortslage Mörsbach gestattet.
Es darf nur Baum - & Strauchschnitt abgelagert werden. Rasenschnitt, Laub & Gartenabfälle sind in den dafür aufgestellten Grüncontainern zu entsorgen.
Pflanzen oder Teile davon die für Mensch & Tier giftig oder gefährlich sind, sind über den Hausmüll oder entsprechenden Abholvereinbarungen (WAB) zu entsorgen.
Der Durchmesser der abzulagernden Gehölze darf nicht größer sein als 12cm und eine Länge von 3m nicht übersteigen.
Das Ast- oder Strauchwerk ist nicht gebündelt und ohne Behältnisse abzulagern. Sollte das Ast- / Strauchwerk für den Transport gebündelt worden sein, sind Gurte, Bänder, Seile, Kordeln usw. vor Ort zu entfernen und wieder mitzunehmen.
Das Ablagern von Wurzeln / Wurzelstöcken ist verboten.
Das Ablagern anderer Materialien (besonders Folien, Plastik, Bauschutt, Hausmüll) außer der oben beschriebenen ist verboten.
Die Benutzung des Astplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten. Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung. An Sonn- & Feiertagen ist das Anliefern verboten.
ACHTUNG! Ablagerungen von Grünabfällen, auch auf eigenen Grundstücken, außerhalb der Ortslage werden als illegale Entsorgung angesehen und so behandelt.
Giftiges Gehölz: z.B. Thuja, Eibe, schwarze Tollkirsche, Robinie, Buchsbaum, Rotahorn
Giftige Pflanzen: z.B. Fingerhut, schwarzes Bilsenkraut, blauer Eisenhut, Jakobskreuzkraut