Der Gemeinderat Mörsbach hat den Bebauungsplan „Auf der Bitze/Vor den Hadern“ als Satzung beschlossen. Damit ist Planungsrecht geschaffen – der Plan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass unmittelbar mit der baulichen Umsetzung begonnen werden kann. Die Durchführung des Umlageverfahrens, die Finanzierung sowie der Beginn der Erschließungsmaßnahmen bedürfen gesonderter Beschlüsse durch den Gemeinderat. Erst nach diesen Entscheidungen könnte mit der Realisierung des Neubaugebiets begonnen werden.
Alle Unterlagen (Plan, Begründung, Erklärung) können ab sofort im Rathaus Hachenburg, Zimmer 316, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Online sind sie ebenfalls verfügbar unter:
unter https://www.hachenburg-vg.de/unsere-verbandsgemeinde/bebauungsplaene-bauleitplanung/
Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de)
Wer Verfahrensfehler oder Mängel geltend machen will, muss das innerhalb eines Jahres schriftlich bei der Ortsgemeinde tun – mit Begründung.