Riesiges Hornissennest am alten Spritzenhaus in Obermörsbach | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Warum es bleiben darf

Riesiges Hornissennest am alten Spritzenhaus in Obermörsbach

In Obermörsbach ist ein riesiges Hornissennest am alten Spritzenhaus etwas beängstigend und zugleich ein beeindruckendes Beispiel für die Baukunst dieser geschützten Insekten.

Manch einer fragt sich, ob das Nest entfernt werden sollte – doch die Antwort ist klar: Nein, zumindest nicht ohne triftigen Grund. Hornissen stehen unter besonderem Schutz nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine Entfernung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn das Nest sich in einem viel genutzten Wohnbereich, z. B. Kindergarten oder Schule befindet.

Der erfahrene Imker Siegfried Heuzeroth erklärt:

„Hornissen sind friedlich. Wer ihnen nicht zu nahe kommt oder sie provoziert, wird in der Regel nicht gestochen. Ihr Nest darf nicht einfach entfernt werden – das ist gesetzlich verboten und ökologisch unsinnig.“

Hornissen sind äußerst nützlich. Sie jagen Fliegen, Mücken und andere Insekten und tragen so zur natürlichen Schädlingskontrolle bei. Ihre Anwesenheit ist ein gutes Zeichen für ein intaktes Ökosystem.

Viele Bürger sorgen sich, ob die Hornissen im nächsten Jahr zurückkehren. Doch auch hier gibt der Imker Entwarnung:

„Ein Hornissennest wird nur eine Saison bewohnt. Im Herbst stirbt das Volk, und nur die Jungköniginnen überwintern – aber nicht im alten Nest. Im nächsten Jahr wird das Nest nicht wieder besiedelt.“

Das bedeutet: Sobald die kalten Monate einsetzen, wird das Nest verlassen und stellt keine Gefahr mehr dar. Es kann dann entfernt werden, ohne gegen Naturschutzbestimmungen zu verstoßen.