In der Gemeinde Mörsbach kam es im Januar erneut zu einem Vorfall, bei dem ein Hund von einem anderen, nicht angeleinten Hund gebissen wurde. Solche Vorkommnisse treten leider immer wieder auf. Außer viel Kummer kann das auch haftungsrechtliche Folgen haben. Daher erinnern wir an die geltenden Regeln: Innerorts müssen Hunde stets angeleint sein. Außerorts ist das Anleinen erforderlich, sobald sich andere Personen nähern. Wer das schriftlich nachlesen möchte: Die entsprechende Gefahrenabwehrverordnung ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hachenburg verfügbar:
https://www.hachenburg-vg.de/unsere-verbandsgemeinde/satzungen-der-verbandsgemeinde/