Die Aufgabe, einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu präsentieren, wird für Gemeinden immer herausfordernder. Ortsbürgermeister Christian Winter gibt im Interview mit Ratsmitglied Antje Pithan einen offenen und verständlichen Einblick in das komplexe Thema der kommunalen Haushaltsplanung.
1. Lieber Christian, Du zitierst gerne John F. Kennedy: „Frage nicht was Dein Land für Dich tun kann, sondern frage was Du für Dein Land tun kannst“. Würdest Du dieses Zitat auch auf unsere Haushaltssituation anwenden?
Das Schöne an dem Ausspruch ist, und deshalb zitiere ich das auch so häufig und gerne, dass man es auf fast alle Bereiche anwenden kann, die unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben betreffen. So auch auf die Haushaltssituation in Mörsbach. Die finanziellen Spielräume sind eng bis gar nicht vorhanden. Damit geht einher, dass wir als Dorfgemeinschaft alle zusammen den sprichwörtlichen Gürtel enger schnallen müssen. Ein kleiner Vorbote ist vielleicht schon der eingeschränkte Winterdienst in diesem Jahr. Aber das Zitat soll ja positiver Ansporn für jeden Einzelnen sein, genau das als Dorfgemeinschaft auszuhalten und enger zusammen zu rücken. Die Situation jetzt und in Zukunft können wir mit bürgerschaftlichem Engagement, und vielleicht auch mit Verständnis für die Zwänge der Kommune, meistern.
2. Kannst Du kurz erklären, wie die Aufstellung und Genehmigung eines kommunalen Haushalts ablaufen? Welche Personen und Gremien sind an der Erstellung und Verabschiedung des Haushalts beteiligt?
Der Mörsbacher Haushalt für 2025 ist für mich der erste, den ich zu begleiten habe und somit war die Materie für mich, wie vielleicht für viele Bürger*innen auch, erstmal ein in weiten Teilen unbekanntes Terrain. Der Prozess beginnt damit, dass im Herbst des Haushaltsvorjahres von der der Verbandsgemeindeverwaltung (VG) der sogenannte Haushaltsplan aufgestellt wird. Das geschieht auf Basis der Zahlen des Vorjahres sowie den Schätzungen des laufenden Jahres. Dieser Plan wird dem Ortsbürgermeister zur Ansicht, Prüfung und ggf. Anpassung vorgelegt. Das war für dieses Jahr im Dezember 2024. Hier gibt es die Möglichkeit, auf Positionen Einfluss zu nehmen, d.h. Posten zu kürzen, um Ausgaben zu sparen oder auch Posten zu erhöhen, um mehr Geld auszugeben. Dies geschieht in Eigenverantwortung des Bürgermeisters und in Absprache und Beratung mit dem Gemeinderat. Nach dieser Prüfung wird der Plan mit dem Haushaltssachbearbeiter bei der VG besprochen und auf Plausibilität geprüft, um danach vom Plan zum eigentlichen Haushalt zu werden. Dieser muss 14 Tage lang öffentlich ausgelegt werden, zur Ansicht und für mögliche Vorschläge für Änderungen durch die Bürger. Nach dieser Frist wird die Abstimmung über den Haushalt auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung genommen. Hier ist dann als Experte unser Sachbearbeiter der VG eingeladen, um Fragen der Ratsmitglieder zu beantworten. Anschließend wird mit Beschluss über die Annahme des Haushalts abgestimmt.
3. Was ist der Unterschied zwischen Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt? Aus welchen Finanzierungsquellen werden diese jeweils gespeist?
Vereinfacht gesagt, geht es im Ergebnishaushalt um die laufenden Einnahmen und die laufenden Kosten der Ortsgemeinde, die werden gegenübergestellt, das ist sozusagen die Gewinn- & Verlustrechnung der Gemeinde. Hier sieht man auch relativ einfach, ob wir einen Einnahmen- oder einen Ausgabenüberschuss haben.
Unsere Einnahmen stellen hauptsächlich Steuereinnahmen und auch Zuweisungen vom Land dar. Genannt seien da die Grundsteuern (über deren Höhe wir ja kürzlich abgestimmt haben), die Gewerbesteuer, sowie die Gemeindeanteile an Umsatz- und Einkommensteuer. Die Hundesteuer verbleibt auch bei der Gemeinde, ist aber vom Aufkommen her eher gering.
Im Finanzhaushalt werden u.a. die geplanten zukünftigen Investitionen der Gemeinde dargestellt, die wiederum nicht aus den laufenden Einnahmen finanziert werden, sondern zuerst aus den Rücklagen. Und wenn es keine Rücklagen (mehr) gibt, müssen Investitionskredite, d.h. im Klartext Schulden, aufgenommen werden.
4. Wie wird sichergestellt, dass der aufgestellte Haushalt eingehalten wird? Gibt es Kontrollmechanismen?
Der Anfang des Jahres aufgestellte Haushalt ist ja im Prinzip ein Plan für die nächsten zwölf Monate. Der sollte natürlich nach Möglichkeit eingehalten werden; aber ein Plan bleibt ein Plan und kann mal gelingen, mal geändert werden oder auch mal nicht aufgehen. Kontrollinstrumente sind im Prinzip zuerst der Ortsbürgermeister, der anhand von unterjährigen Auswertungen sehen kann, welche Posten im Budget noch nicht ausgeschöpft sind oder welche bereits überzogen sind. Und auch der Gemeinderat hat zum einen das Recht, nach diesen Aufstellungen zu fragen und zum anderen mit dem gewählten Rechnungsprüfungsausschuss die Ausgaben zu kontrollieren. Auch der Haushaltssachbearbeiter der VG ist eine Instanz, die bereits bei der Planung die Plausibilität der Ausgaben einschätzt und ggf. schon Grenzen aufzeigt, bevor der Haushalt überhaupt in Kraft tritt. Und am Ende des Tages ist die Genehmigungsbehörde und Kommunalaufsicht, d.h. die Kreisverwaltung, der Hauptkontrollmechanismus, weil dort der Haushalt genehmigt werden muss und bei fehlender Haushaltsdisziplin wird ganz einfach der Daumen gesenkt. Schließlich gilt es, die „Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung“ und das „Verbot der Überschuldung“ gem. §93 GemO zu überwachen und sicherzustellen.
5. Gibt es Möglichkeiten für die BürgerInnen, sich in den Haushaltsprozess einzubringen? Wenn ja, wie?
Es gibt vor der Abstimmung über den Haushalt im Gemeinderat die Möglichkeit der öffentlichen Einsichtnahme. Das funktioniert so ähnlich wie bei einem Bebauungsplan; es können Vorschläge zur Änderung vorgebracht werden. Unser Haushalt für 2025 liegt übrigens ab dem 01.März für 14 Tage bei der Verbandsgemeinde aus: Interessierte Bürger*innen sind eingeladen, sich dort zu informieren.
Und natürlich bin ich als Ortsbürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates immer ansprechbar, wenn die Mörsbacher Fragen oder Anregungen zum Haushalt haben.
Teil I des Interviews informiert über allgemeine Grundsätze und Verfahren der kommunalen Haushaltsplanung. Teil II erscheint in einem weiteren Artikel in der DorfApp und wird sich dann konkret mit Zahlen, Chancen, Herausforderungen des Mörsbacher Gemeindehaushaltes beschäftigen.