Grundsteuer - Hebesätze und Fälligkeit | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Grundsteuer - Hebesätze und Fälligkeit

Da die Ortsgemeinde Mörsbach die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 unverändert gelassen hat, behalten die Bescheide aus dem letzten Jahr ihre Gültigkeit. Die erste der vierteljährlichen Fälligkeiten ist wie gewohnt auf den 15.02.2026 datiert.