Da die Ortsgemeinde Mörsbach die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 unverändert gelassen hat, behalten die Bescheide aus dem letzten Jahr ihre Gültigkeit. Die erste der vierteljährlichen Fälligkeiten ist wie gewohnt auf den 15.02.2026 datiert.
Da die Ortsgemeinde Mörsbach die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 unverändert gelassen hat, behalten die Bescheide aus dem letzten Jahr ihre Gültigkeit. Die erste der vierteljährlichen Fälligkeiten ist wie gewohnt auf den 15.02.2026 datiert.