Friedhofsgestaltung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Friedhofsgestaltung

Aus aktuellem Anlass wird an die Vorgaben unserer Friedhofssatzung zur Gestaltung von Grabstellen erinnern, um „Wildwuchs“ zu vermeiden.

Vor dem Hintergrund der Gestaltungsvorgaben ist vor der Beauftragung eines Steinmetzes oder entsprechender Eigenleistungen eine sogenannte Freigabe der vorgesehenen Arbeiten bei der Gemeindeverwaltung einzuholen.

Ebenfalls nach geltender Satzung sind die Unternehmereinsätze auf den Friedhöfen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden; damit die exakte Grablage vor Ort angezeigt werden kann; um nachträgliche Änderungen zu vermeiden. Weitere Einzelheiten zur Friedhofssatzung sind über die Homepage der Ortsgemeinde oder der ausliegenden Satzung im Gemeindebüro (Öffnungszeiten siehe oben) zu entnehmen.

Egon Müller
Ortsbürgermeister