Die Saison für Rasenmäher und Freischneider ist eröffnet und läuft auf Hochtouren. Bei den „Hochtouren“ bitte ich um Beachtung der vorgegebenen Betriebszeiten für Rasenmäher und motorisierte Gartengeräte.
In Wohngebieten gilt ein generelles Betriebsverbot für motorbetriebene Rasenmäher an Werktagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und 20:00 bis 07:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen.
Darüber hinaus sind die Betriebszeiten für motorbetriebene Freischneider, Motorsensen, Laubsammler u.a. über die Betriebszeiten der Rasenmäher weiter eingeschränkt auf 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr. Ausnahmeregelungen für den Betrieb von sog. geräuscharmen motorbetriebenen Rasenmähern während der Mittagszeit sind mit der Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes schon vor Jahren weggefallen.
Die Regelungen gelten ausschließlich für den Innenbereich der Ortsteile.
Um Einhaltung der Pausenzeiten wird gebeten.
Egon Müller
Ortsbürgermeister