Aktualisierung Betriebszeiten Rasenmäher und Gartengeräte | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Aktualisierung Betriebszeiten Rasenmäher und Gartengeräte

Die Saison für Rasenmäher und Freischneider läuft auf Hochtouren.

Aus aktuellem Anlass bitte ich bei den „Hochtouren“ um Beachtung der vorgegebenen Betriebszeiten nach § 8 Landesimmissionsschutzgesetz für Rheinland Pfalz.

An Werktagen gilt in Wohngebieten ein generelles Betriebsverbot für Rasenmäher zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und 20:00 bis 07:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen.

Darüber hinaus sind die Betriebszeiten für Freischneider, Motorsensen, Laubsammler und ähnliche Gartengeräte ungeachtet ihrer Betriebsweise und Energieversorgung (Motor-oder Akku bzw. Elektrogeräte) generell eingeschränkt auf 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr.

Um Beachtung im Sinne gut nachbarlicher Beziehungen wird gebeten.